Treupflicht

Treupflicht
1. Allgemein: Pflicht zur Vertragstreue ( Treu und Glauben).
- 2. V.a. im Arbeits- und Gesellschaftsrecht neben der eigentlichen vertraglichen Verpflichtung bestehende Pflicht, Schaden von dem Arbeitgeber ( Treuepflicht des Arbeitnehmers), Mitgesellschafter etc. fernzuhalten. Die T. des Handlungsgehilfen äußert sich in der Gehorsamspflicht, dem Verbot der Annahme von  Schmiergeldern, des Verrates von  Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und v.a. in dem  Wettbewerbsverbot.
- 3. Verletzung der T. kann  wichtiger Grund zur  Kündigung sein und ggf. auch zu Schadensersatzansprüchen ( Schadenersatz) führen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Treupflicht — Treu|pflicht vgl. Treuepflicht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Treuepflicht — Treue|pflicht 〈f. 20; unz.〉 1. Pflicht, einen Vertrag einzuhalten 2. gesetzlich geregelte Pflicht, vom Arbeitgeber, Teilhaber o. Ä. nach Möglichkeit Schaden abzuwenden * * * Treue|pflicht, die, (selten:) Treupflicht, die <Pl. selten>… …   Universal-Lexikon

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